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Stadterneuerung

Stadterneuerung als Daueraufgabe: Konstanz saniert erfolgreich Stadtgebiete

 

Aufgaben und Ziele

Die Stadt stellt sich die Aufgabe, in städtebaulichen Sanierungsgebieten städtebauliche Missstände und Mängel zu beseitigen.

Dies erfolgt im Rahmen eines städtebaulichen Sanierungsverfahrens auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB), §§ 136-171e.

Einzelne Phasen eines Sanierungsverfahrens:

  1. vorbereitende Untersuchungen (Problemfindung und -formulierung, Analyse, Planung und Erarbeiten von Maßnahmen)
  2. förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes durch Satzung
  3. Durchführung von Ordnungsmaßnahmen (Grunderwerb, Abbruch, Erschließungsstraßen), Baumaßnahmen (Modernisierung, Instandsetzen, Neubau von Gebäuden)
  4. Abschlussphase: Erhebung von Ausgleichsbeträgen, Aufhebung des Sanierungsgebietes durch Satzungsbeschluss, Schlussbericht erstellen

 Ziele städtebaulicher Sanierungsverfahren 

  • Reaktivierung und Umnutzung von Brachflächen (Gewerbe- und Industrieflächen, ehemals militärisch genutzte Flächen, Bahnflächen)
  • Energetische und bauliche Erneuerung von privaten Wohngebäuden sowie von öffentlichen Gebäuden mit historischer, kultureller und baulicher Bedeutung
  • Sicherung und Aufwertung vorhandener Stadtstruktur
  • Sicherung des Wohnungsbestands
  • Stärkung der Innenstadtfunktion
  • Schaffung neuer städtebaulicher Zentren
  • Stabilisierung und Aufwertung bestehender Gewerbe- und Industriegebiete
    Ganzheitliche ökologische Erneuerung (Energieeffizienz im Altbaubestand, Verbesserung des Stadtklimas, Reduzierung von Lärm und Abgasen, Aktivierung der Naturkreisläufe)
  • Barrierefreiheit im öffentlichen Raum

Förderprogramme

 Bund-Länder-Programme 

  • Bund-Länder-Investitionspakt zur energetischen Modernisierung der kommunalen sozialen Infrastruktur
  • Bund-Länder-Programm „Stadtumbau West"
  • Bund-Länder-Sanierungs-und Entwicklungsprogramm
  • Bund-Länder-Programm Innenentwicklung - Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
  • Bund-Länder-Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Soziale Stadt"
  • Bund-Länderprogramm Innenentwicklung - Aktive Stadt- und Ortsteilzentren


Länderprogramm

  • Das Landessanierungsprogramm (LSP)

Weitere Informationen finden sie unter "Aktuelles, Links und Downloads" auf der rechten Seite.


Fördermöglichkeiten für private Maßnahmen durch die Stadt

Die förmliche Festsetzung des Stadterneuerungsgebietes durch Gemeinderatsbeschluss (Satzung) ist u.a. Voraussetzung für die Bewilligung von Zuschüssen der Stadt Konstanz an private Grundstückseigentümer, die ihre Gebäude modernisieren und instand setzen möchten.

Hinweis: Interessierte Grundstückseigentümer sollten bereits heute die geplanten Maßnahmen mit der Stadtverwaltung abstimmen sowie die erforderlichen Aufwendungen ermitteln und mitteilen. Diese Angaben sind Voraussetzung für die Beurteilung der Zuschussfähigkeit und ggfs. für Bereitstellung von Haushaltmitteln für den Ausschuss. Ein Zuschuss kann unter den Voraussetzungen der Förderrichtlinien gewährt werden (siehe Infobox).

Hierzu schließen die Stadt Konstanz und der Grundstückseigentümer eine sog. Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarung ab. Näheres entnehmen Sie der Informationsbroschüre der Stadt Konstanz (siehe Infobox). Die Broschüre gibt darüber hinaus Informationen zu den Rechtswirkungen der förmlichen Festlegung der Stadt und Grundstückseigentümer.

Wichtig: 
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses. 
Ein vorzeitiger Baubeginn führt zum Verlust der Förderung

Steuerrechtliche Abschreibungsmöglichkeiten
Neben der Förderung durch die Stadt bestehen steuerrechtliche Abschreibungsmöglichkeiten nach dem EstG. Das für Sie zuständige Finanzamt erteilt Ihnen hierzu gerne Auskünfte.

Informationen zur privaten Gebäudemodernisierung im Sanierungsgebiet finden Sie unter "Aktuelles, Links und Downloads" auf der rechten Seite.


Aktuelle Sanierungsgebiete 

  • Billenweiher / Herose
  • Bahnhofsareal Petershausen
  • Soziale Stadt Berchen
  • Altstadt mit Niederburg
  • Bahnhofplatz/Klein Venedig

 Geplante Sanierungsgebiete

  • Altstadt mit Niederburg, Erweiterung

 Abgeschossene Sanierungsgebiete

  • Fischmarkt
  • Obere Augustinergasse
  • Klosterkaserne
  • Stromeyersdorf
  • Wessenbergstraße / Katzgasse/Münsterplatz

Eine Übersicht über alle Sanierungsgebiete der Stadt Konstanz finden Sie unter  "Aktuelles, Links und Downloads" auf der rechten Seite.


Ansprechpartner:

Hans-Hermann Bopp

  • BoppH@stadt.konstanz.de
  • Telefon: 07531 900-510
  • Telefax: 07531 900-514
  • Dienstort: Verwaltungsgebäude Laube
  • Zimmernummer: 6.13

 


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Aktuelles, Links und Downloads

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Modernisierung und Instandsetzung [PDF, 33 kb]

Information zur Modernisierung und Instandsetzung von privaten Maßnahmen

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Übersicht Sanierungsgebiete [PDF, 1510 kb]

Übersicht aller Sanierungsgebiet in Konstanz

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