Lärmaktionsplan für Konstanz

Aktualisierung der Maßnahmen wird in den kommenden Tagen in den Gremien diskutiert

Lärm ist eine der größten und gleichzeitig am meisten unterschätzten Umweltbelastungen für die Menschen. Straßen- und Schienenlärm zählen dabei zu den Hauptquellen des Lärms in Deutschland. Hier setzt das Instrument des Lärmaktionsplan an, den die EU für Kommunen vorschreibt. In einem Lärmaktionsplan entwickelt eine Kommune gezielt Maßnahmen gegen Verkehrslärm. Er muss von den Kommunen verpflichtend für alle Hauptverkehrsstraßen mit mindestens 8.200 Fahrzeugen pro Tag erstellt werden. Ebenso ist er regelmäßig zu aktualisieren.
 
Der Konstanz Lärmaktionsplan, der in den kommenden Tagen zur Beratung in die Gremien geht, erhält eine dritte Aktualisierung. Dazu fand im Zeitraum vom 17.06. bis 16.07.2023 eine Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Schon heute gilt auf einem Großteil der Straßen im Konstanzer Stadtgebiet Tempo 30 – mit ein paar wenigen Ausnahmen. Und genau hier würde sich mit positivem Beschluss des Gemeinderates nochmal einiges tun.
 
Die Beratungen starten am 16. und 17.4. in den Ortschaftsräten, gefolgt vom Technischen und Umweltausschuss am 30.4. und einer abschließenden Entscheidung im Gemeinderat am 16.5. Die Umsetzung könnte noch im Herbst dieses Jahres erfolgen.
 
Ausführliche Informationen zum Thema und FAQ zu den wichtigsten Punkten finden sich unter konstanz.de/laermaktionsplan.

(Erstellt am 12. April 2024 15:45 Uhr / geändert am 19. April 2024 11:30 Uhr)